Wie Sie Patient:innen erklären, dass Sie KI-Funktionen in Ihrer Ordination einsetzen

Die Unsicherheit auf beiden Seiten 

Viele Ärzt:innen zögern, KI-Funktionen von sich aus anzusprechen. Die Sorge: Es klingt technischer, als es ist, oder es verunsichert Patient:innen unnötig. Gleichzeitig bemerken Patient:innen oft, dass etwas anders läuft als beim letzten Arztbesuch, auch ohne dass sie es benennen können. 

Diese kleine Lücke lässt sich mit wenigen, klaren Sätzen schließen, und zwar so, dass sie eher Vertrauen schafft als Fragen aufwirft. 

Ein einfacher Dreisatz für das Gespräch 

Wenn die Patientin nachfragt oder Sie das Thema von sich aus ansprechen möchten, reichen für LATIDO-Kund:innen meist drei kurze Aussagen: 

  • Was passiert: Meine Ordinationssoftware unterstützt mich dabei, unser Gespräch zu dokumentieren, damit ich mich auf Sie konzentrieren kann statt auf die Tastatur. 
  • Wo die Daten bleiben: Die Verarbeitung findet auf Servern in Deutschland und Österreich statt, es gibt keine Weitergabe an externe Anbieter. 
  • Wer verantwortlich bleibt: Die fachliche Verantwortung für Diagnose und Behandlung liegt weiterhin vollständig bei mir, das Programm unterstützt nur die Dokumentation. 

Diese drei Sätze beantworten die häufigsten Fragen, die Patient:innen tatsächlich haben, nämlich was passiert, wo die Daten hingeht, und ob sich dadurch etwas an der Behandlung selbst ändert. 

Wann ansprechen sinnvoll ist 

Nicht jede Situation braucht ein ausführliches Gespräch. Drei Momente, in denen sich ein kurzer Hinweis anbietet: 

Beim Erstgespräch, kurz und beiläufig, etwa direkt zu Beginn der Anamnese. Das nimmt die Frage proaktiv vorweg, bevor sie entsteht. 

Wenn Patient:innen von sich aus nachfragen, mit dem Dreisatz oben. Kein längeres Gespräch nötig, außer ein:e Patient:in möchte mehr wissen. 

Bei besonders sensiblen Themen (etwa in der Psychiatrie oder bei belastenden Diagnosen), wo ein bewusster, ruhiger Hinweis mehr Sicherheit gibt als ein beiläufiger Satz zwischendurch. 

Fazit 

Der Dreisatz aus was, wo und wer verantwortlich bleibt lässt sich in wenigen Sekunden im gemeinsamen Gespräch erklären und beantwortet genau die Fragen, die Patient:innen tatsächlich beschäftigen. Wer das von sich aus anspricht, statt zu warten, bis jemand nachfragt, macht aus einer technischen Neuerung ein Zeichen von Offenheit. Die formal-rechtliche Seite der Aufklärungspflicht klären Sie am besten einmal grundsätzlich mit Ihrer Datenschutz-Beauftragten oder Rechtsberatung – das kurze Gespräch in der Ordination ersetzt das nicht, es schafft nur das Vertrauen, das darüber hinausgeht. 

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